Wie die Gemeinde Frutigen mitteilt, müssen Gesuche um Betreuungsgutscheine jährlich gestellt werden. Gesuche, die bis zum 15. Mai 2022 eingehen, haben Vorrang.
Gastfamilie Frutigen
Frutigen Dorf. - Daniel Teuscher
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In der Gemeinde Frutigen stehen eine limitierte Anzahl von Betreuungsgutscheinen zur Verfügung. Falls der verfügbare Betrag ausgeschöpft ist, kommt das Gesuch auf die Warteliste und bleibt für die Gesuchsperiode pendent, bis allenfalls wieder Kontingent vorhanden ist. Es gelten Priorisierungskriterien.

Erste Priorität haben Kinder von Eltern, die zur Existenzsicherung erwerbstätig sein müssen. Zweite Priorität haben Kinder, die aufgrund der sozialen Situation im Elternhaus dringend eine familienergänzende Betreuung benötigen.

An dritter Stelle stehen Kinder, deren familienergänzende Betreuung einen Beitrag an ihre soziale Integration leistet. Vierte Priorität haben Kinder, die wegen der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern eine familienergänzende Betreuung benötigen. Zudem kommt es auf das Eingangsdatum der Gesuche an.

Wichtig zu wissen ist, dass Gesuche um Betreuungsgutscheine jährlich gestellt werden müssen.

Bis zum 15. Mai 2022 eingehende Gesuche haben Priorität

Alle bis zum 15. Mai 2022 eingegangenen vollständigen Gesuche werden gemäss den oben genannten Kriterien priorisiert, später eingegangene Gesuche werden auf die Warteliste aufgenommen und priorisiert.

Bei Gesuchen, die bis 30. Juni 2022 eingehen, informiert die Gemeinde die Eltern, welche einen Gutschein beantragt haben, ob ein Gutschein gewährt wird oder ob sie auf die Warteliste aufgenommen wurden.

Den Antrag online einreichen

Den Antrag kann man direkt über die Webseite KiBon erfassen. Der Gutschein wird bei einem Anspruch und vorhandenem Kontingent ab dem Monat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgegeben.

Allgemeine Angaben zu den Betreuungsgutscheinen findet die Bevölkerung auf dem Flyer des Familienportals des Kantons Bern.

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