Diemtigen erhebt ab 1. Januar 2023 für die Einleitung von Regenabwasser in die öffentliche Kanalisation sechs Franken pro Quadratmeter entwässerte Fläche.
Drei Stapel Schweizer Münzen. - Keystone
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Wie die Gemeinde Diemtigen mitteilt, schreibt das Abwasserreglement der Gemeinde aus dem Jahr 2012 vor, dass für die Einleitung von Regenabwasser von Platz-, Strassen- und Dachflächen in öffentliche Kanalisationsleitungen eine Gebühr pro entwässerte Fläche zu bezahlen ist.

Der Gebührenrahmen gibt für die Anschlussgebühren einen Wert von sechs bis zwölf Franken pro Quadratmeter vor.

Ebenfalls wird eine jährliche Einleitgebühr von 0,40 bis 0,80 Franken pro Quadratmeter vorgeschrieben.

Trotz dieser von der Gemeindeversammlung beschlossenen reglementarischen Festlegung werden diese Gebühren bis heute nicht eingefordert.

Neu an die öffentliche Kanalisation angeschlossene Platz-, Strassen- und Dachflächen sind betroffen

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass ab 1. Januar 2023 für neu an die öffentlichen Kanalisationsleitungen angeschlossene Platz-, Strassen- und Dachflächen die in Artikel 15 Absatz 2 der Abwasserverordnung festgelegten sechs Franken pro Quadratmeter entwässerte Fläche erhoben werden.

Damit wird einerseits der Auftrag der Bevölkerung aus dem Abwasserreglement umgesetzt und andererseits ein Anreiz geschaffen, Alternativen zur Einleitung in die Kanalisation zu prüfen.

Weil die massgebenden Flächen weder vorliegen noch rasch und kostengünstig erfasst werden können, wird weiterhin auf die Verrechnung der jährlich wiederkehrenden Einleitungsgebühren für das Regenabwasser verzichtet.

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