Wie die Gemeinde Frutigen mitteilt, verfügt sie über eine limitierte Anzahl von Betreuungsgutscheinen. Den Antrag kann man direkt über «KiBon» erfassen.
Blick auf Frutigen.
Blick auf Frutigen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Gesuche um Betreuungsgutscheine müssen jährlich gestellt werden.

Erziehungsberechtigte mit einem laufenden Gutschein werden ab dem 1. März per E-Mail automatisiert aus «kiBon.ch» informiert, sobald die neue Gutscheinperiode eröffnet ist.

In der Gemeinde Frutigen steht eine limitierte Anzahl von Betreuungsgutscheinen zur Verfügung.

Falls der verfügbare Betrag ausgeschöpft ist, kommt das Gesuch auf die Warteliste und bleibt für die Gesuchsperiode pendent, bis allenfalls wieder Kontingent vorhanden ist.

Priorisierungskriterien der Gesuche

Erste Priorität haben Kinder von Eltern, die zur Existenzsicherung erwerbstätig sein müssen.

Zweite Priorität haben Kinder, die aufgrund der sozialen Situation im Elternhaus dringend eine familienergänzende Betreuung benötigen.

Dritte Priorität haben Kinder, deren familienergänzende Betreuung einen Beitrag an ihre soziale Integration leistet.

Vierte Priorität haben Kinder, die wegen der Erwerbstätigkeit ihrer Eltern eine familienergänzende Betreuung benötigen. Gesuche nach deren Eingangsdatum.

Gutschein wird nach Einreichung des Gesuchs ausgegeben

Den Antrag kann man direkt über «KiBon» erfassen.

Der Gutschein wird bei einem Anspruch und vorhandenem Kontingent auf den Folgemonat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgegeben.

Mehr Informationen befinden sich auf der Webseite der Gemeinde.

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