Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Frick

Gemeinde Frick
Gemeinde Frick

Fricktal,

Der Gemeinderat bittet die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG).

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Wieser war ehemaliger Gemeinderat von Rudolfstetten AG. (Symbolbild) - Keystone

Der Gemeinderat bittet die Anwohner an Strassen, Wegen und Trottoirs, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 110 BauG). Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist wichtig für die Sicherstellung der Zu- und Durchfahrt von Ver- und Entsorgungsdienstleistern. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum, zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein, damit der Verkehr in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Einzelne Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen (§ 42 BauV). Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden. Ab 12. Oktober 2020 wird das Bauamt Kontrollen durchführen und die ins Strassen- und Gehweggebiet hineinwachsenden Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste zulasten der Grundeigentümer schneiden.

Der Gemeinderat dankt den Anwohnern, die ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten, im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten bestens.

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