Wie die Gemeinde Sisseln mitteilt, lässt der Gemeinderat Tagesfamilien periodisch durch eine Fachstelle überprüfen.
Die Gemeindeverwaltung in Sisseln.
Die Gemeindeverwaltung in Sisseln. - Nau.ch / Simone Imhof
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Tagesfamilien sind melde- und aufsichtspflichtig.

Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies dem Gemeinderat melden.

Der Gemeinderat lässt die Tagesfamilien periodisch durch eine Fachstelle überprüfen.

Spielgruppen sind weder bewilligungs- noch meldepflichtig und müssen vom Gemeinderat auch nicht beaufsichtigt werden.

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