Gipf-Oberfrick

    Gipf-Oberfrick: Steuererklärungen jetzt per EasyTax möglich

    Nau.ch Lokal
    Nau.ch Lokal

    Fricktal,

    Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, werden demnächst Steuererklärungen 2023 versendet. Diese sollen bis 31. März 2024 beglichen werden.

    Landstrasse in der Gemeinde Gipf Oberfrick.
    Landstrasse in der Gemeinde Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof

    Diese Woche erfolgt der Versand der Steuererklärungen 2023. Ausserdem ist ab sofort möglich, das Programm EasyTax zu installieren, mit dem die Steuererklärung elektronisch ausgefüllt und auch eingereicht werden kann.

    Die elektronisch ausgefüllten und übermittelten Steuererklärungen müssen nicht mehr unterschrieben werden.

    Sollten nicht alle Belege elektronisch übermittelt werden, müssen die restlichen Belege dem Steueramt im Steuererklärungsbogen eingereicht werden. Die Steuererklärung sollte bis 31. März 2024 bei der Gemeinde eintreffen.

    Wer die Steuererklärung persönlich im Gemeindehaus vorbeibringen will, nutzt dafür den grossen Briefkasten vor dem Eingang.

    Rückerstattung zu viel bezahlter Steuern

    Das Rückzahlungssystem für zu viel bezahlte Steuern hat sich bewährt. Guthaben werden bei Vorliegen einer Kontoverbindung (Bank/Post) direkt ausbezahlt.

    Alle Pflichtigen, die noch keine Kontoverbindung auf ihrer Steuererklärung aufgeführt haben, werden gebeten, dies mit der jetzigen Steuererklärung nachholen.

    Bei Änderungen des Kontos muss auch die Kontoverbindung im Wertschriftenverzeichnis angepasst werden.

    Antrag auf Fristerstreckung möglich

    Wird die Steuererklärung nicht innert Frist eingereicht, hat dies eine gebührenpflichtige Mahnung zur Folge.

    Die Beantragung einer rechtzeitigen Fristverlängerung verhindert die Mahngebühren.

    Dazu werden die Adressnummer sowie der Zugangscode oder das Geburtsdatum benötigt. Der Zugangscode ist auf der ersten Seite der Steuererklärung aufgeführt.

    Fristerstreckungen können auch über die Webseite der Gemeinde, per Telefon oder E-Mail beantragt werden.

    Gebühren für Mahnungen werden in Rechnung gestellt

    Der Grosse Rat hat Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen seit 1. Januar 2019 eingeführt.

    Es fällt eine Gebühr für die erste Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung von 35 Franken an. Für die zweite Mahnung beträgt die Gebühr 50 Franken.

    Eine Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuerausstände wird mit 35 Franken in Rechnung gestellt.

    Sollte es gar zu einer Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausständen kommen, werden 100 Franken fällig. Fristverlängerungen sind gratis. Sobald die Mahnung fakturiert ist, ist die Gebühr zu bezahlen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    Krebs
    138 Interaktionen
    Alarmierend
    Künstliche Intelligenz und die Gesundheitskosten
    154 Interaktionen
    Brisant

    MEHR GIPF-OBERFRICK

    Handschellen
    16 Interaktionen
    Gipf-Oberfrick AG
    Gipf-Oberfrick AG
    2 Interaktionen
    Gipf-Oberfrick AG
    festnahme
    18 Interaktionen
    Gipf-Oberfrick AG
    Motorrad
    4 Interaktionen
    Gipf-Oberfrick AG

    MEHR AUS FRICKTAL

    Frick AG
    Frick AG
    Frick AG
    Frick AG
    Rheinfelden AG
    Rheinfelden AG
    Herznach-Ueken AG
    Herznach-Ueken AG