Wie die Gemeinde Sisseln informiert, sind die Steuererklärungen bis Ende März 2022 einzureichen. Bei Nichtnachkommen dieser Pflicht sind Mahngebühren fällig.
Die Gemeindeverwaltung in Sisseln.
Die Gemeindeverwaltung in Sisseln. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

In den vergangenen Wochen wurde den Einwohnern der Gemeinde Sisseln die Steuererklärung 2021 zugestellt. Allfällige Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung werden aufgrund eines Beschlusses des Grossen Rates mit einer Gebühr belastet.

Die Gebühr für die erste Mahnung der Steuererklärung 2021 beträgt 35 Franken. Eine zweite Mahnung würde bereits 50 Franken kosten.

Die Frist für das Einreichen der Steuererklärungen von unselbstständig Erwerbstätigen ist der 31. März 2022. Für Fristerstreckungen findet man im Online-Schalter der Gemeinde-Webseite Sisseln den entsprechenden Link.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenSisseln