Sisseln bittet um die Meldung leer stehender Wohnungen
Wie die Gemeinde Sisseln meldet, bittet sie die Einwohner um Meldung ihrer am 1. Juni 2023 leer stehenden Wohnungen. Die Meldung muss bis 31. Mai 2023 erfolgen.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch.
Die Gemeinde Sisseln gelangt mit der Bitte an die Einwohner, bei der Erhebung dieser Daten behilflich zu sein.
Als Leerwohnungen beziehungsweise leer stehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2023 unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag 1. Juni 2023 zur dauerhaften Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Dazu gehören auch annährend fertig erstellte Wohnungen, die zur Miete oder zum Verkauf ausgeschrieben sind, deren Innenausbau jedoch erst nach Mietvertrags- oder Verkaufsabschluss zu Ende geführt wird.
Zur Dauermiete ausgeschriebene Ferienhäuser zählen auch dazu
Ferien- oder Zweitwohnungen und –häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete von mindestens drei Monaten oder zum Verkauf ausgeschrieben werden.
Die Einwohner werden gebeten, der Gemeindekanzlei bis spätestens 31. Mai 2023 allfällige Leerwohnungen per E-Mail, auf dem Postweg oder via Gemeindehausbriefkasten zu melden.
Die entsprechende Adresse ist mit anzugeben.