Wie die Gemeinde Oeschgen berichtet, bittet sie Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen.
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Eine Person stempelt ein Dokument. (Symbolbild) - Keystone
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Gemäss Register- und Meldegesetz vom 1. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden.

In Mietverträgen oder Wohnbestätigungen ist die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen müssen Vermieter Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung stellen.

Die Gemeinde Oeschgen bittet die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich dem Einwohnerdienst mitzuteilen.

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