Wie die Gemeinde Oeschgen informiert, findet am 15. Mai 2022 die Eidgenössische und Kantonale Volksabstimmung statt.
Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone
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Der Bund und Kanton unterbreiten am 15. Mai 2022 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung: Änderung des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz), Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz), Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen Nummer 1052/2013 und 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands), Volksinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung» (Amtsenthebungsinitiative), Änderung Steuergesetz.

In diesem Zusammenhang ruft das Wahlbüro die Vorgaben für die briefliche Stimmabgabe in Erinnerung: Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt der Wahlunterlagen möglich.

So soll man Stimmzettel abgeben

Die Gemeinde Oeschgen bittet, die ausgefüllten Stimmzettel (nicht gefaltet, nicht getrennt) in das amtliche Stimmzettel-Kuvert zu legen und dieses zukleben. Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben und zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert gelegt werden, sodass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.

Das Antwort-Kuvert kann bis spätestens Sonntag, 15. Mai 2022, um 9 Uhr in den Gemeindebriefkasten geworfen werden. Bei postalischer Stimmabgabe muss das Antwort-Kuvert bis spätestens am Dienstagabend, 10. Mai 2022, der Post übergeben werden, damit eine rechtzeitige Zustellung ins Wahlbüro sichergestellt werden kann.

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