Wie die Gemeinde Mettauertal informiert, werden Einwohner gebeten, ihre Bäume, Sträucher und Hecken für die Verkehrssicherheit zurückzuschneiden.
Das Verwaltungszentrum Mettauertal.
Das Verwaltungszentrum Mettauertal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Bäume, Sträucher und Hecken führen oft zu Beeinträchtigungen im Bereich von öffentlichen Strassen und Wegen, namentlich bezüglich der Übersichtlichkeit.

Daher sollten vorschriftsgemässe Zustände geschaffen werden, indem die Pflanzungen zurückgeschnitten werden.

Da die Pflanzen in der Regel schnell nachwachsen, wird ein grosszügiger Einsatz mit der Heckenschere empfohlen.

Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln

Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume und Sträucher beeinträchtigt werden.

Pflanzen, welche in den Strassenraum hineinragen, müssen an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Über der Fahrbahn soll eine Mindesthöhe von 4,5 Metern frei gehalten werden.

Bei Trottoirs und Fusswegen beträgt die frei zu haltende Mindesthöhe 2,5 Meter. Auch an Einfahrten oder Knoten ist ungehinderte Sicht ein wichtiges Element für die Verkehrssicherheit.

Weitere Information können dem kantonalen Merkblatt entnommen werden

In den Sichtzonen muss eine freie Sicht in einer Höhe von 60 Zentimetern bis drei Metern gewährleistet sein.

Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.

Das kantonale Merkblatt «Sicht im Strassenraum» sowie die kantonalen Erläuterungen «Sicht im Strassenraum» enthalten weitere Einzelheiten und Informationen zu den Sichtzonen und können auf der Internetseite der Gemeinde Mettauertal im Online-Schalter bezogen werden.

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