Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden
Seit Montag, 19. Oktober, gilt eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen. Dies betrifft ebenfalls die Gemeinde Gansingen.

Seit Montag, 19. Oktober, gilt gemäss der Covid-19-Verordnung eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen. Dies betrifft ebenfalls die öffentlichen Gebäude der Gemeinde Gansingen wie das Gemeindehaus. Man bittet Sie deshalb, eine Maske zu tragen, wenn Sie die öffentlich zugänglichen Gemeindegebäude betreten und auch mit der Maske die Mindestabstände und allgemeine Hygienemassnahmen einzuhalten.
Die Bevölkerung wird gebeten, nur bei zwingend notwendigen Angelegenheiten persönlich vorbeizukommen. Anstelle werden die Anfragen gerne telefonisch, elektronisch per E-Mail oder mittels Briefpost entgegengenommen.