Wie die Gemeinde Herznach informiert, müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2022 in Wäldern und Waldrändern an der Leine geführt werden.
Einfahrtstrasse der Gemeinde Herznach.
Einfahrtstrasse der Gemeinde Herznach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Während der Setzzeit und der Aufzucht der Rehkitze besteht nach der Jagdverordnung des Kantons Aargau in der Gemeinde Herznach eine Leinenpflicht für sämtliche Hunderassen.

Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli 2022 an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden. Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.

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