Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick berichtet, wird das Budget 2024 nach der Ablehnung überarbeitet und am 7. Juni 2024 der Gemeindeversammlung unterbreitet.
Gemeindehaus in Gipf Oberfrick.
Gemeindehaus in Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Stimmberechtigten haben an der Referendumsabstimmung vom 3. März 2024 das Budget 2024 mit 865 Nein- zu 861 Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 66,1 Prozent knapp abgelehnt.

Dieser Beschluss erwächst umgehend in Rechtskraft, sofern innert drei Tagen nach der Publikation keine Abstimmungsbeschwerde dagegen ergriffen wird.

Der Beschluss kann per Referendum nicht mehr angefochten werden.

Der Gemeinderat muss das Budget 2024 überarbeiten und der Gemeindeversammlung vom 7. Juni 2024 nochmals zur Beschlussfassung unterbreiten.

Betrag für Tempo-30-Zonen wird gestrichen

Die Referendumsabstimmung hatte einzig und alleine die Streichung des Budgetpostens von 37'500 Franken für die vier Tempo-30-Zonen zum Ziel.

Der Gemeinderat wird deshalb, nachdem die Mehrheit der Stimmberechtigten das Budget 2024 aus diesem Grund abgelehnt haben, den Betrag für die vier Tempo-30-Zonen ersatzlos aus dem Budget streichen.

Ebenso wird er die Strategie bezüglich der Umsetzung von einzelnen Tempo-30-Zonen nicht mehr weiterverfolgen.

Das Budget 2024 mit einem Steuerfuss von 99 Prozent wird im Übrigen unverändert der Gemeindeversammlung unterbreitet.

Zurückstellung von Budgetposten

Die Gemeinde verfügt bis am 7. Juni 2024 über kein gültiges Budget.

Trotzdem steht dem Gemeinderat das Recht zu, die für die Verwaltungstätigkeiten unerlässlichen Ausgaben zu beschliessen.

Ausserordentliche Budgetposten, die nicht zwingend notwendig sind, müssen indessen zurückgestellt werden.

Der Gemeinderat hat diese Positionen bereits definiert, die zuständigen Stellen sind informiert.

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