Gipf-Oberfrick erinnert Einwohner an die Steuerfälligkeit
Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, müssen die provisorischen Steuern 2023 bis am 31. Oktober 2023 beglichen werden.

Das kantonale Steueramt hat allen Steuerpflichtigen, welche die provisorischen Steuern 2023 noch nicht vollumfänglich bezahlt haben, Ende September 2023 eine Verfallanzeige zugestellt.
Diese Verfallanzeige ist nicht als Mahnung zu verstehen.
Die Steuerpflichtigen werden darauf hingewiesen, dass die provisorischen Steuern 2023 bis am 31. Oktober 2023 beglichen werden müssen.
Mahn- und Forderungsgebühren
Ab dem 1. November 2023 wird auf verspäteten Zahlungen Verzugszins berechnet. Die Mahngebühr für nicht fristgerecht bezahlte Steuern beträgt 35 Franken.
Die Kosten für eine Forderung, welche betrieben werden muss, betragen 100 Franken.
Sollte es Einwohner nicht möglich sein, die Steuern fristgerecht zu begleichen, werden sie gebeten, sich betreffend einer Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig bei der Abteilung Finanzen zu melden.