Gipf-Oberfrick

Gipf-Oberfrick erinnert an Pflanzenrückschnitt

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Fricktal,

Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, sind Grundeigentümer verfpflichtet die strassennahen Bepflanzungen auf die vorgegebenen Masse zurückzuschneiden.

Gemeindehaus in Gipf Oberfrick.
Gemeindehaus in Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof

Viele Sträucher und Bäume von Privatparzellen ragen in das Strassenareal hinein.

Oftmals entstehen dadurch für alle Verkehrsteilnehmer unübersichtliche und gefährliche Situationen.

Bäume, Sträucher und Lebhäge entlang öffentlicher Strassen und Fusswege sind so zurückzuschneiden, dass sie den Verkehr nicht behindern.

Die Masse sind gesetztlich vorgegeben

Der Abstand zwischen Pflanzung und Parzellengrenze entlang von Gemeindestrassen muss mindestens 60 Zentimeter betragen.

Gegenüber Gehwegen ist kein Abstand erforderlich.

Über Geh- und Fusswegen muss der Strassenraum bis auf 2,50 Meter, über Fahrstrassen bis auf 4,50 Meter Höhe, freigehalten werden

Grundeigentümer haften für Unterterlassungen

Man beachte auch das Merkblatt «Bestimmungen über Pflanzungen entlang von Strassen und Trottoirs» im Onlineschalter der Webseite der Gemeinde Gipf-Oberfrick.

Die Grundeigentümer werden auf die Haftung für Unfälle, die aus der Unterlassung des Rückschnittes entstehen können, aufmerksam gemacht.

Die Gemeinde bitte alle Bürger, diesen Vorschriften die nötige Beachtung zu schenken und falls nötig bei Ihrem Grundstück einen Rückschnitt vorzunehmen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

abzocke
73 Interaktionen
Fiese Masche
Landwirtschaft Trockenheit
253 Interaktionen
Trockenheit

MEHR GIPF-OBERFRICK

Handschellen
1 Interaktionen
Gipf-Oberfrick AG
Gipf-Oberfrick AG
2 Interaktionen
Gipf-Oberfrick AG
festnahme
18 Interaktionen
Gipf-Oberfrick AG
Motorrad
4 Interaktionen
Gipf-Oberfrick AG

MEHR AUS FRICKTAL

Kapo Aargau
In Oberhof AG
Rheinfelden
2 Interaktionen
Rheinfelden
Dottikon AG
2 Interaktionen
Tegerfelden AG