Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, soll die Steuererklärung vor dem 30. Juni 2022 eingereicht werden, danach folgt eine Mahnung.
Gemeindehaus in Gipf Oberfrick.
Gemeindehaus in Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Gemeinde Gipf-Oberfrick weist die Einwohner darauf hin, dass ab Februar die Steuererklärung 2021 zugestellt wurde. Gemäss Richtlinien des Kantonalen Steueramtes werden den Steuerpflichtigen vor dem 30. Juni 2022 noch keine Mahnungen zugestellt.

Sollte man die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, wird man gebeten, diese bis Ende Juni 2022 einzureichen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, so wird ein Fristerstreckungsgesuch eingereicht.

Dies kann per E-Mail, online oder via QR-Code, welcher auf der Steuererklärung gedruckt ist, oder mündlich am Telefon oder Schalter erledigen. Allfällige Mahnungen zur Einreichung der Steuererklärung werden aufgrund eines Beschlusses des Grossen Rates mit einer Gebühr belastet.

Die Gebühr für die erste Mahnung der Steuererklärung 2021 beträgt 35 Franken. Eine zweite Mahnung würde bereits 50 Franken kosten.

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