Wie die Gemeinde Gansingen mitteilt, beträgt die Hundetaxe 120 Franken pro Hund für 2024 und wird Anfang Mai 2024 in Rechnung gestellt.
Das Gemeindehaus in Gansingen.
Das Gemeindehaus in Gansingen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit dem 1. März 2024 ist die neue Hundeverordnung (HuV) in Kraft. Das hat zur Folge, dass alle Hunde, auch die aus eigener Zucht, ab dem dritten Lebensmonat taxpflichtig sind.

Zudem entfallen die halben Taxen, weshalb beispielsweise bei Neuanmeldungen oder beim Ableben von Hunden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückerstattet werden.

Die Meldepflicht von zehn Tagen bleibt bestehen.

Änderungen sind zu melden

Sämtliche Hundebesitzer sind gebeten, Änderungen seit dem letzten Mai, die noch nicht gemeldet wurden, der Abteilung Einwohnerdienste bis spätestens am 29. April 2024 zu melden.

Die Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Hund und wird Anfang Mai 2024 in Rechnung gestellt.

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