Ersatzwahlen für Gemeinderat und Gemeindeammann in Gansingen
Wie die Gemeinde Gansingen mitteilt, sind Wahlvorschläge für den Gemeinderat und Gemeindeammann bis am 5. Mai 2023 um 12 Uhr einzureichen.

Gemeindeammann Mario Hüsler und Gemeinderat Severin Senn treten per 31. Dezember 2023 aus dem Gemeinderat zurück.
Am 18. Juni 2023 finden die Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2025 statt.
Die Wahlvorschläge sind gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von zehn Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei bis spätestens am Freitag, 5. Mai 2023, 12 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt
Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat gültige Stimmen erhalten kann.
Zudem kann eine Person als Gemeindeammann oder Vizeammann nur gültige Stimmen erhalten, wenn sie gleichzeitig als Gemeinderat gewählt wird oder bei einer Ersatzwahl bereits Mitglied der Behörde ist.
Bei Gemeinderats- und Gemeindeammann-Wahlen ist eine stille Wahl im ersten Wahlgang nicht möglich. Eine Urnenwahl findet in jedem Fall statt.