Wie die Gemeinde Böztal mitteilt, gilt in mehreren Strassenabschnitten verschiedener Zonen neu eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde.
Tempo-30-Zone
Tempo-30-Zone - AFP/Archiv
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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisierung vom 5. September 1979 werden Verkehrsbeschränkungen verfügt.

Im Einzelnen handelt es sich um das «Zonensignal Tempo 30» (Signal 2.59.1) sowie in der Gegenrichtung um das «Ende Zonensignal Tempo 30» (Signal 2.59.2).

Damit wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde festgesetzt. Betroffen sind mehrere Strassenabschnitte in den Ortsteilen Effingen und der Zone Nord, Süd und Müli sowie in Elfingen in den Zonen Ost wie West.

Informationen und Einsprachemöglichkeit

Das detaillierte Konzept zur Tempo-30-Zone kann auf der Gemeindekanzlei in der Schulstrasse in Hornussen zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 22. September bis 23. Oktober 2023 bei der verfügenden Behörde einzureichen.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsbeschränkungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

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