In Gipf-Oberfrick sollen insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April bis 31. Oktober 2022 Äcker und Wiesen nicht betreten werden.
Landstrasse in der Gemeinde Gipf Oberfrick.
Landstrasse in der Gemeinde Gipf Oberfrick. - Nau.ch / Simone Imhof
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Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, ist das Betreten von Wiesen und Äckern grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern wie beispielsweise Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände insbesondere während der Vegetationszeit vom 1. April 2022 bis zum 31. Oktober 2022 zu verzichten.

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