Auf dem Friedhof in Gipf-Oberfrick stehen Grabräumungen an
Wie die Gemeinde Gipf-Oberfrick mitteilt, werden Angehörige gebeten, bis spätestens 16. Oktober 2023 Pflanzen und Grabmäler von betroffenen Gräbern abzuholen.

Für die Erdbestattungsgräber (inklusive später in diesen Gräbern beigesetzte Urnen) und Urnengräber mit dem Bestattungsjahr 1998 ist die gesetzliche Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen.
Es ist vorgesehen, diese Gräber noch in diesem Monat Oktober aufzuheben. Die zuständigen Personen wurden gebeten, die Gräber bis spätestens am 16. Oktober 2023 abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Räumungsfrist gehen Grabstein und Pflanzen entschädigungslos in den Besitz der Gemeinde über.
Das Bauamt wird dann für die Entsorgung besorgt sein. Die betroffenen Familien wurden soweit bekannt bereits mit einem Schreiben darüber informiert.