Schlachthof-Besetzung in Courtepin FR: 71 Aktivisten verurteilt

Am 27. November 2025 wurden Strafbefehle gegen die 71 Antispeziesismus-Aktivisten, die im Juli 2024 den Schlachthof der MICARNA AG in Courtepin besetzt hatten.

Aktivisten
Aktivisten klettern auf das Dach vom Micarna-Geflügelschlachthof. - Kapo FR

Am 1. Juli 2024, gegen 4.25 Uhr, wurden 71 Antispeziesismus-Aktivisten, Mitglieder der Gruppe «269 libération animale» (269 Tierbefreiung), die mehrheitlich maskiert, schwarz gekleidet oder mit Kapuzen bekleidet waren, vor dem Unternehmen MICARNA SA in Courtepin abgesetzt.

Mehrere Aktivisten kletterten auf das Dach, um Rauchbomben zu zünden und Slogans gegen Speziesismus und Tierausbeutung zu skandieren, während andere in den Schlachthof eindringen.

Sie blockierten daraufhin den Schlachthof, liessen Hühner frei, hinderten die Einsatzgruppe im Tierseuchenfall daran, die im Betrieb herumlaufenden Hühner einzufangen bzw. hielten die Tiere in ihren Armen fest.

Einige hatten sich an Maschinen des Unternehmens angekettet. Schliesslich weigerten sich die Aktivisten trotz Aufforderungen der Polizei den Ort zu verlassen.

Strafanzeigen wurden vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sowie von MICARNA AG eingereicht. Letztere bezifferte den Schaden und den entgangenen Gewinn aufgrund dieser Vorfälle auf über 900'000 Franken.

Die Untersuchung und die Verurteilung

Die Untersuchung ergab, dass die Mehrheit der Aktivisten ausländische Staatsangehörige sind, die hauptsächlich in Deutschland, Italien und Frankreich wohnhaft sind und für diese Aktion in die Schweiz gereist waren.

Am 27. November 2025 verurteilte die Staatsanwaltschaft die 71 Aktivisten per Strafbefehl. Mit wenigen Ausnahmen befand sie der Sachbeschädigung, Nötigung, des Hausfriedensbruchs, der Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte, des Verstosses gegen das Tierschutzgesetz sowie des Verstosses gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (illegale Einreise) sowie der Übertretungen gegen das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch für schuldig und verhängte gegen sie bedingte Geldstrafen in Höhe von 60 Tagessätzen ergänzt durch eine Busse.

Was die MICARNA AG betrifft so gingen ihre zivilrechtlichen Ansprüche über die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft hinaus. Das Unternehmen wurde daher aufgefordert seine Rechte vor einem Zivilgericht geltend zu machen.

Die am 27. November 2025 erlassenen Strafbefehle sind derzeit noch nicht rechtskräftig und können angefochten werden.

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Kommentare

User #1350 (nicht angemeldet)

Zivilrechtlich den Schaden einklagen!

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