Im Hinblick auf die Gemeindewahlen vom 7. März lässt der Kanton Freiburg auf seinem Territorium Wahlveranstaltungen bis zu 50 Personen zu.
Fribourg
Die Stadt Fribourg im Winter. - Keystone

Im Hinblick auf die Gemeindewahlen vom 7. März lässt der Kanton Freiburg auf seinem Territorium Wahlveranstaltungen bis zu 50 Personen zu. Damit gleicht der Staatsrat die Regeln an diejenigen im Kanton Waadt an, wo ebenfalls kommunale Erneuerungswahlen stattfinden.

In Innenräumen dürfen sich für Wahlveranstaltungen bis zu 50 Personen versammeln, sofern das Schutzkonzept vom zuständigen Oberamtmann genehmigt wurde. An Informationsständen im Freien sind Ansammlungen von bis 20 Personen erlaubt. Essen und Trinken sind aber verboten.

Mit diesen Massnahmen wolle man ein Gleichgewicht finden zwischen der freien Meinungsbildung und der Bekämpfung der Pandemie, teilte der Freiburger Staatsrat am Mittwoch mit. Die Veranstaltungen zur politischen Meinungsbildung gehören zu den vom Bundesrat in der Covid-Verordnung erlaubten Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot.

Der erste Wahlgang der Gemeindewahlen findet am 7. März statt, der zweite Wahlgang ist für den 28. März geplant. Insgesamt sind 838 Sitze in Gemeinderäten und 1080 Sitze in Gemeindeparlamenten zu besetzen. Bis zum Listenschluss am 25. Januar werden insgesamt rund 3000 Kandidaturen erwartet.

Die Wahlen finden in 122 von 128 Freiburger Gemeinden statt. In 6 Gemeinden finden die Wahlen wegen kürzlicher Fusionen erst später statt.

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