Wahl des Stadtpräsidiums steht in Frauenfeld bevor
Wie die Stadt Frauenfeld angibt, findet am 12. März 2023 die Wahl des Stadtpräsidiums sowie der nebenamtlichen Mitglieder des Stadtrates statt.

Gewählt wird im Majorzwahlverfahren. Das heisst, ein Kandidat muss im ersten Wahlgang über 50 Prozent aller Stimmen für diesen Sitz erreichen, damit sie oder er gewählt ist (absolutes Mehr).
Gewählt werden können nebst den Kandidaten, die auf der offiziellen Namensliste aufgeführt sind, auch andere stimmberechtigte Bürger der Schweiz.
Die Namen müssen handschriftlich in den Wahlzettel eingetragen und jeder Name darf nur einmal aufgeführt werden. Namen wie Micky Mouse oder Donald Trump sind ungültig.
Bei brieflicher oder vorzeitiger Abgabe sind die Wahlzettel in ein separates Kuvert zu legen.
Vorzeitige Stimmabgabe beim Infoschalter im Rathaus
Der unterschriebene Stimmrechtsausweis darf sich nicht im gleichen Kuvert wie die Wahlzettel befinden.
Die Wahlkuverts können per Briefpost an die Stadtkanzlei gesendet oder im Briefkasten der Stadt beim Rathaus eingeworfen werden.
In der Wahlwoche kann die vorzeitige Stimmabgabe beim Infoschalter im Rathaus erfolgen und wie gewohnt stehen am Wahlwochenende auch die Urnenstandorte zur Abgabe zur Verfügung.
Das Wahlmaterial muss spätestens am Sonntag, 12. März 2023, um 11.30 Uhr bei der Stadt eintreffen.