Vogelgrippe-Massnahmen werden im Kanton Thurgau aufgehoben
Wie der Kanton Thurgau informiert, darf das Hausgeflügel ab dem 30. April 2023 wieder ohne Einschränkung die Ausläufe und Weiden benutzen.

Im November 2022 mussten nach einem Fall von Vogelgrippe (Aviäre Influenza) in einer privaten Geflügelhaltung im benachbarten Kanton Zürich und aufgrund der damaligen Risikolage bei den Wildvögeln Präventions- und Bekämpfungsschritte ergriffen werden, um die Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern.
Hierzu wurde unter anderem das Gebiet der gesamten Eidgenossenschaft als tierseuchenpolizeiliches Kontrollgebiet ausgeschieden, in dem spezifische Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels galten.
Keine Thurgauer Geflügelhaltung betroffen
Im Kanton Thurgau wurde seither die Vogelgrippe in keiner Geflügelhaltung festgestellt.
Die Untersuchung von toten Wildvögeln zeigte jedoch entlang des ganzen Ufergebiets von Unter- und Bodensee mehrmals, dass das Vogelgrippe-Virus von November 2022 bis März 2023 auch im Kanton Thurgau – vor allem bei Möwen – stark zirkulierte.
In den vergangenen Wochen hat die Anzahl an Wildvögeln, die an Vogelgrippe erkrankt oder verendet sind, sowohl in der Schweiz als auch in den umliegenden Ländern deutlich abgenommen.
Deshalb hat das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zusammen mit den kantonalen Veterinärdiensten entschieden, die tierseuchenpolizeilichen Massnahmen schweizweit per 30. April 2023 aufzuheben.
Vogelgrippe-Hotline wird ausser Betrieb genommen
Per Ende April 2023 wird daher auch die Vogelgrippe-Hotline des Kantons Thurgau ausser Betrieb genommen.
Kranke und verendete Wildvögel werden bis auf Weiteres nicht mehr untersucht, weshalb tot aufgefundene Wildvögel auch nicht mehr der kantonalen Fischereiaufsicht oder dem Veterinäramt zu melden sind.
Ab dem 30. April 2023 darf das Hausgeflügel somit wieder ohne Einschränkung die Ausläufe und Weiden benutzen.
Vorsichtsmassnahmen müssen beachtet werden
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass das Vogelgrippe-Virus auch weiterhin insbesondere bei Wildvögeln vorkommt und unter Umständen auch das Hausgeflügel infiziert.
Deshalb sollen weiterhin Vorsichtsmassnahmen beachtet werden.
So sind Tiere mit verdächtigen Atemwegsproblemen, einem plötzlichen Rückgang der Legeleistung oder reduzierter Futter- und Wasseraufnahme sowie ein Anstieg der Mortalitätsrate unverändert einer Tierärztin oder einem Tierarzt zu melden.
Es ist davon auszugehen, dass kommenden Herbst und Winter – wie bereits in den vergangenen Jahren – mit den Zugvögeln das Vorkommen des Vogelgrippe-Virus wieder deutlich ansteigen wird.
Registrierungspflicht von Geflügelhaltungen
Um dafür gerüstet zu sein, wird eindringlich empfohlen, die kommenden Monate zu nutzen, um wo nötig die erforderlichen baulichen Anpassungen vorzunehmen, um für einen erneuten Ausbruch der Seuche und die damit verbundenen tierseuchenpolizeilichen Massnahmen gerüstet zu sein – zugunsten von Mensch und Tier.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch.
Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. Im Kanton Thurgau sind die Geflügelhaltungen dem Landwirtschaftsamt zu melden.