Schlosswiese: Stadt ist nicht entschädigungspflichtig
Nach über 15 Jahren kann die Stadt Kreuzlingen einen vorläufigen Schlussstrich über die «teuerste Kuhwiese der Schweiz» ziehen.

Wie die Stadt Kreuzlingen schreibt, kam im Jahr 2010 durch das Vorliegen von 1108 gültigen Unterschriften aus der Bevölkerung die Initiative «gegen die Zerstörung der Schlosslandschaft Girsberg/Brunegg» zustande, welche die Freihaltung der Parzellen mit den Nummern 8977, 9012 und 9034 vorsah.
Mit der Initiative sollten diese Parzellen zwischen den beiden Schlössern Girsberg und Brunnegg von jeglicher Bebauung freigehalten werden. Die Volksabstimmung wurde deutlich angenommen.
In der Folge versuchte der Stadtrat, die Anliegen der Initiative umzusetzen. Die Bevölkerung lehnte jedoch in zwei nachfolgenden Abstimmungen sowohl den Erwerb des betroffenen Areals als auch dessen Rückzonung (Auszonung) jeweils mit deutlicher Mehrheit ab.
Im Jahr 2012 musste der Stadtrat deshalb feststellen, dass die Initiative zum damaligen Zeitpunkt nicht vollständig umgesetzt werden konnte.
Revision der Rahmennutzungsplanung nimmt Thema Schlosswiese erneut auf
Um den Schutzzielen der Schlosslandschaft Untersee, gemäss «Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS)» nachzukommen, wurde im Zuge der Revision der Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement), die am 1. Januar 2025 vollständig in Kraft getreten ist, das Thema der Freihaltung der Schlosswiese erneut aufgegriffen und diverse Massnahmen getroffen.
Unter anderem wurden die Parzellen mit den Nummern 8977, 9012 und 9034 der Freihaltezone zugewiesen und mit der Umgebungsschutzzone überlagert.
Die Parzellen mit den Nummern 8975, 8976 und 9013 wurden der Spezialbauzone Brunnegg zugewiesen, die ebenfalls mit der Umgebungsschutzzone überlagert wurde.
Aufgrund dieser Ausgangslage reichten die Rüllen AG, Grundeigentümerin der Parzellen mit den Nummern 8977, 9012 und 9034 Ende des Jahr 2023 sowie die Bernrain-Brunegg AG, Grundeigentümerin der Parzelle Nummer 8975 Ende August 2024 bei der Enteignungskommission des Kantons Thurgau ein Entschädigungsgesuch ein.
Enteignungskommission weis Entschädigungsgesuch zurück
Im Frühjahr 2025 hat die Enteignungskommission einen ersten Entscheid bezüglich der Forderung der Rüllen AG zugunsten der Stadt Kreuzlingen gefällt.
Das Entschädigungsgesuch wegen materieller Enteignung in der Höhe von rund 11,3 Millionen Franken wurde abgewiesen.
Die Stadt wurde jedoch verpflichtet, der Grundeigentümerin die von ihr geleisteten Perimeterbeiträge für die Erschliessung, die Verfahrenskosten und die Parteientschädigung in der Höhe von insgesamt rund 200'000 Franken zu bezahlen. Der Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen.
Der Entscheid der Enteignungskommission des Kantons Thurgau bezüglich der Forderung der Bernrain-Brunegg AG steht noch aus. Der Stadtrat rechnet damit, dass auch diese abgelehnt werden wird, wodurch der Finanzplan der Stadt Kreuzlingen entlastet würde.