Strassenanstösser in Stein am Rhein müssen Hecken schneiden
Wie die Stadt Stein am Rhein mitteilt, müssen alle Grundeigentümer ihre Bepflanzungen entlang von Wegen und Strassen zurückschneiden.

Gestützt auf die Strassenverordnung des Kantons Schaffhausen ersucht die Stadtpolizei von Stein am Rhein die Liegenschaftsbesitzer, die an das öffentliche Strassen- und Weggebiet angrenzen, überragende Äste und Pflanzungen jeder Art auf das nötige Mass zurückzuschneiden.
Die öffentliche Beleuchtung, Hausnummern, Verkehrssignale, Strassenschilder und Hydranten dürfen nicht verdeckt sein.
Das Freihalten des Lichtraumprofils ist Pflicht
Bäume, Hecken und Sträucher sind so zurückzuschneiden, dass das Strassengebiet über der Fahrbahn bis auf eine Höhe von 4,50 Metern freigehalten wird.
Über Geh- und Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Meter freizuhalten.
Diese Unterhaltsarbeiten sind im Interesse der Verkehrssicherheit auszuführen und nötigenfalls im Verlauf der Vegetationsperiode erneut umzusetzen.