Stein am Rhein weist auf die Nachtruhe in Schrebergärten hin
Wie die Gemeinde Stein am Rhein mitteilt, ist es zu Ruhestörungen im Kabisländer Chupferwis gekommen. Der Stadtrat bittet Pächter, die Nachtruhe einzuhalten.

Bei der Bauverwaltung sind wiederholt Lärmreklamationen aus der Nachbarschaft der Schrebergärten der Chupferwis eingegangen. Gemäss Kabisland-Verordnung sind die Kabisländer grundsätzlich als Garten zu nutzen und nicht für private Feste und Feiern.
Die Kabisland-Parzellen dienen untere anderem der Allgemeinheit zur Ruhe und Erholung. Während des Aufenthalts in der Kleingartenanlage ist jeder ruhestörende Lärm zu vermeiden und die Ruhezeiten gemäss Polizeiverordnung sind einzuhalten.
Der Stadtrat bittet alle Kabislandpächterinnen und Kabislandpächter, sich auf ihren Parzellen gegenüber der angrenzenden Nachbarschaft rücksichtsvoll zu verhalten und die Lärmemissionen auf ein Minimum zu reduzieren.