Der Kanton Thurgau verstärkt den Jugendschutz beim Verkauf von Raucherwaren und die Tabakprävention. Eine Gesetzesrevision sieht unter anderem die Erhöhung der Alterslimite von 16 auf 18 Jahre vor.
Zigaretten
Zigaretten in einem Regal. - Keystone
Ad

Die Regierung hat die Botschaft zum geänderten Gesetz über das Verbot der Plakatwerbung für Tabak und Alkohol sowie über den Jugendschutz beim Verkauf von Tabakwaren zu Handen des Grossen Rats verabschiedet, wie der Kanton am Freitag mitteilte. Den Anstoss gab eine Motion, die der Grosse Anfang 2020 überwies.

Für E-Zigaretten, alle nikotinhaltigen Produkte sowie CBD-Raucherprodukte (Cannabis) gelten in Zukunft die gleichen Einschränkungen wie für Zigaretten und herkömmliche Tabakwaren. Zu den Einschränkungen gehört unter anderem ein Werbeverbot.

Zusätzlich will die Regierung die Alterslimite für den Tabakverkauf um zwei Jahre auf 18 Jahre erhöhen. Die Abgabe an minderjährige Personen, auch via Automaten, wird mit der Gesetzesanpassung verboten. Dies gilt gleichermassen für herkömmliche wie für neue Tabakprodukte und auch für Zubehör.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

E-ZigarettenRegierungVerkaufGesetz