Lohneinbusse wegen Kurzarbeit - Grosser Rat lehnt Vergütungen ab

Wer im Kanton Thurgau wegen der Coronakrise von Kurzarbeit betroffen ist, erhält für die 20-prozentige Lohneinbusse keine Entschädigung.

Thurgau Grosser Rat
Blick in den Saal des Grossen Rates des Kantons Thurgau im Rathaus Weinfelden TG. (Archivbild) - Keystone

Wer im Kanton Thurgau wegen der Coronakrise von Kurzarbeit betroffen ist, erhält für die 20-prozentige Lohneinbusse keine Entschädigung. Ein entsprechender Antrag hatte im Grossen Rat am Mittwoch keine Chance.

Der Rat schmetterte den Antrag von Jakob Auer (SP, Arbon) mit 102 zu 15 Stimmen ab. Auer hatte angeregt, den von Kurzarbeit betroffenen Personen die Differenz zum vollen Lohn zu vergüten. Alleinstehende sollten so mindestens 5000 Franken netto im Monat erhalten, Personen mit Unterhaltspflichten 7000 Franken.

Die Vergütung sollte rückwirkend für die gesamte Zeit der Kurzarbeit ausbezahlt werden. Die Regierung lehnte den Antrag aus formellen Gründen ab. Für das Anliegen wäre eine Motion oder eine parlamentarische Initiative nötig gewesen, stellte sie fest. Ausserdem sei es dem Staat nicht möglich, alle Einbussen und Kosten einer Krise vollumfänglich aufzufangen. Dies wäre nicht finanzierbar.

Die Pandemie habe im vergangenen Jahr zu einem Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen in einem «bisher noch nie dagewesenen Ausmass» geführt, schrieb die Regierung. Im Thurgau meldeten 1646 Firmen mit rund 12'500 Beschäftigten Kurzarbeit an. Die Bestimmungen dafür seien wegen der Coronakrise gelockert worden.

Zudem hätten Arbeitnehmende mit einer Zwischenbeschäftigung - zum Beispiel als Erntehelfer - einen Zusatzverdienst erzielen können. Auch hätten viele Unternehmen ihren Angestellten die Lohnkürzung wegen Kurzarbeit freiwillig auf eigene Kosten ausgeglichen.

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