Kanton Thurgau: Pflegebeiträge für Heime werden 2027 angepasst
Der Regierungsrat hat die Krankenversicherungsverordnung angepasst. Im Thurgau beträgt der Normkostenbeitrag auf Stufe 9 neu 111.80 Franken.

Der Regierungsrat hat die Änderung der Krankenversicherungsverordnung genehmigt. Kern der Änderung sind die Beiträge zur Pflegefinanzierung der Pflegeheime 2027. Bei der Überprüfung der Beiträge wurde eine Diskrepanz zwischen den Beiträgen und den anrechenbaren Normkosten bemerkt.
Neu beträgt auf Stufe 9 der Normkostenbeitrag für die stationäre Pflege Fr. 111.80, auf Stufe 10 betragen die anrechenbaren Normkosten für die stationäre Pflege Fr. 242.10. Die Anpassung hat keine finanziellen Auswirkungen.






