Kanton Thurgau: Mann (28) nach Cybergrooming verhaftet
Am Sonntag wurde ein Mann im Kanton Thurgau verhaftet, dem vorgeworfen wird, mit einer Minderjährigen über Social Media sexuelle Handlungen vereinbart zu haben.

Am Sonntag, gegen 22 Uhr, meldeten die Eltern des Mädchens aus dem Oberthurgau der Kantonalen Notrufzentrale, dass ein angeblich 19-jähriger Mann ihre minderjährige Tochter auf Social Media kontaktiert habe und sich für sexuelle Handlungen mit ihr treffen wolle.
Die Ermittlungen der Kantonspolizei Thurgau führten kurz darauf zur Festnahme eines Mannes aus der Nordwestschweiz. Der 28-jährige Schweizer wurde inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell hat ein Strafverfahren eröffnet.
Dieser Fall ist ein Beispiel für sogenanntes Cybergrooming. Damit wird das Phänomen bezeichnet, bei dem Erwachsene über das Internet gezielt den Kontakt zu Minderjährigen aufnehmen.
Sie bauen ein Vertrauensverhältnis auf und versuchen auf manipulative Art, mit den Minderjährigen Gespräche mit sexuellen Inhalten zu führen oder sie in sexuelle Handlungen einzubeziehen.
Verhaltenstipps der Kantonspolizei Thurgau
Keine Freundschaftsanfragen von unbekannten Personen annehmen, deren Identität resp. Alter nicht zweifelsfrei bekannt ist. Keine persönlichen Daten im Internet weitergeben. Dazu gehören Informationen wie Adresse, Schule oder Telefonnummer.
Niemals intime Fotos oder Videos von sich machen und versenden. Den Kontakt sofort abbrechen, wenn intime Bilder oder ein Treffen für sexuelle Handlungen gefordert werden.

Sofort mit einer Vertrauensperson sprechen, wenn man bedrängt wird. Beweise wie Chatverläufe oder Screenshots speichern und den Chat nicht löschen.
Eltern sollten ihre Kinder auf die Gefahren hinweisen
Für Eltern: sprechen Sie mit ihrem Kind über Cybergrooming und die Gefahren im Internet. Zeigen Sie Interesse, was ihr Kind im Internet macht, und legen Sie gemeinsam Regeln fest.
Ermutigen Sie es, sich bei Unsicherheiten sofort an eine erwachsene Vertrauensperson zu wenden.