Kanton Thurgau: Kanton sagt Ja zu drei Vorlagen des Bundes

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Frauenfeld,

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt in seinen Vernehmlassungsantworten Änderungen bei den Heilmitteln, bei der Stromreserve und beim alpenquerenden Güterverkehr.

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Kanton Thurgau: Kanton sagt Ja zu drei Vorlagen des Bundes. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Der Regierungsrat begrüsst die Änderung der Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Department des Innern. Im Rahmen der Revision des Medizinprodukterechts hat das nationale Parlament im März 2019 beschlossen, das Integritätsgebot auf Medizinprodukte auszuweiten. Dies wird in dieser Verordnung umgesetzt.

Das Integritätsgebot verbietet es Fachpersonen, bei der Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Heilmitteln finanzielle Vorteile oder Geschenke anzunehmen, die die medizinische Wahl beeinflussen könnten.

Der Regierungsrat ist mit dem Entwurf der Stromreserveverordnung grundsätzlich einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schlägt er jedoch noch vereinzelte Anpassungen vor. In der Sommersession 2025 hat das nationale Parlament mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes eine gesetzliche Grundlage für die thermische Reserve und eine Verbrauchsreserve geschaffen.

Die Ausführungsbestimmungen dazu sind in der Stromreserveverordnung festgehalten sowie in Fremderlassänderungen der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen, der Energieverordnung sowie der Verordnung über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft.

Der Regierungsrat stimmt der Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und dem Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs zu, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Der alpenquerende unbegleitete kombinierte Güterverkehr auf der Schiene soll zur Unterstützung der Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auch über das Jahr 2030 hinaus finanziell unterstützt werden. Hierfür beantragt der Bund einen neuen Zahlungsrahmen.

Mit einer Anpassung des Güterverkehrsverlagerungsgesetz soll die verbesserte Steuerung des Mitteleinsatzes ermöglicht werden.

Der Regierungsrat hat das Korrektionsprojekt Lützelmurg in Aawangen zur Kenntnis genommen und zur Durchführung des Verfahrens freigegeben. Im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Kantons Thurgau und Massnahme 6 des Massnahmenplans Biodiversität 2023–2028 sollen künstliche Hindernisse aus Fliessgewässern entfernt und damit die Längsvernetzung in den Flüssen und Bächen verbessert werden. Die Längsvernetzung der Lützelmurg (von der Mündung flussaufwärts) wurde vom Amt für Umwelt als prioritär eingestuft, weil dort wichtige Fischhabitate vorhanden sind und mit der Entfernung oder dem Umbau von wenigen Abstürzen grosse Strecken vernetzt werden können.

Somit kann durch das vorliegende Projekt ein grosser Nutzen für die Fischwanderung erreicht werden. Die öffentliche Auflage erfolgt durch die Politische Gemeinde Aadorf.

Der Regierungsrat hat die interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Widerhandlungen gegen die eidgenössische Spielbankengesetzgebung in Absprache mit der Ostschweizerischen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren auf Ende des Jahres 2026 gekündigt. Die Kündigung erfolgt vor dem Hintergrund, dass das frühere Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken vom 18. Dezember 1998 durch das Geldspielgesetz vom 29. September 2017 abgelöst wurde und die Vereinbarung damit ihre Grundlage weitgehend verloren hat. Der im Geldspielgesetz vorgesehene Kooperationsrahmen ermöglicht weiterhin eine enge Zusammenarbeit zwischen der eidgenössischen Spielbankenkommission und den kantonalen Behörden, ohne dass eine gemeinsame Untersuchungsperson bestellt werden muss.

Die Erfahrung zeigt, dass die Bestellung und Unterhaltung einer gemeinsamen Funktion aufwändig sind, während der tatsächliche Bedarf gering bleibt.

Im Oktober 2023 hat der Regierungsrat für das transmediale Kurzfilmprojekt «Fear of Happiness» von Brigitte Fässler und Martina Graf einen Beitrag von Fr. 60'000 aus dem Lotteriefonds gewährt. Da das Projekt nicht zustande kommt, hat der Regierungsrat den Beitrag nun widerrufen.

Der Regierungsrat hat Mathias Tempa rückwirkend per 1. August 2026 für den Rest der Amtsdauer 2024–2028 in die Berufsbildungskommission gewählt. Er ersetzt René Wohnlich, der seinen Rücktritt erklärt hat.

Der Regierungsrat hat die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Eschlikon genehmigt. Die Eschliker Stimmberechtigten haben der revidierten Gemeindeordnung, die keinen Widerspruch zu übergeordnetem Recht erkennen lässt, am 14. Juni 2026 zugestimmt.

Der Regierungsrat hat die Gemeindeordnung der Bürgergemeinde Frauenfeld genehmigt. Die Stimmberechtigten der Bürgergemeinde Frauenfeld haben der revidierten Gemeindeordnung, die keinen Widerspruch zu übergeordnetem Recht erkennen lässt, am 11. Mai 2026 zugestimmt.

Der Regierungsrat hat den Auftrag für die Lizenzen und für die Wartung für Abacus Personal und Lohn für zehn Jahre ab 2028 an die Firma OBT aus Zürich vergeben. Die Vergabesumme beträgt Fr. 2'578'925, die Vergabe steht unter Vorbehalt der Genehmigung des Budgets ab 2028 durch den Grossen Rat.

Der Regierungsrat hat den Auftrag für die Tiefbau- und Belagsarbeiten an der Itaslenstrasse an die Toldo Strassen- und Tiefbau AG aus Rickenbach vergeben. Die Vergabesumme beträgt Fr. 918'734. Die Kantonsstrasse K39 führt von Bichelsee-Balterswil in Richtung Itaslen.

Parallel südlich zur Kantonsstrasse verläuft ein Radweg, der ebenfalls erneuert werden muss. Im Rahmen der Werterhaltung muss die Kantonsstrassenentwässerung saniert werden und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird der Kreuzungsbereich der Kantonsstrassen K39/K38 umgebaut.

Der Regierungsrat hat den Auftrag für die Stahlbauarbeiten einer Fussgängerverbindung in Münsterlingen an die Schneider Stahlbau AG aus Jona vergeben. Die Vergabesumme beträgt Fr. 602'314. Die Fussgängerverbindung von der Bahnhaltestelle bis zum Klinikareal in Münsterlingen ist eine Langsamverkehrsmassnahme des Agglomerationsprogramms Kreuzlingen-Konstanz.

Das geplante Bauwerk liegt auf dem Gebiet des ehemaligen Benediktinerinnenklosters, das im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung geführt wird. Deshalb entwickelte das Tiefbauamt die Fussverbindung unter Einbeziehung der kantonalen Ämter sowie der Spital Thurgau AG, der Politischen Gemeinde Münsterlingen, der SBB AG und der Pro Infirmis. Die behindertengerechte und ortsbildverträgliche Massnahme kann im Rahmen der Leistungsvereinbarung zeitgerecht umgesetzt werden.

Den Auftrag für die Spezialtiefbau- und Baumeisterarbeiten für die Fussgängerverbindung hat er an die Tschanen AG Bauunternehmung aus Müllheim vergeben. Die Vergabesumme beträgt Fr. 371'451.

Der Regierungsrat hat den Auftrag für Supportleistungen für den Digitalen Schalter und das Baugesuchsportal (eBau) an die Callpoint AG aus Basel vergeben. Die Vergabesumme beträgt Fr. 570'248. Der digitale Schalter entwickelt sich zur zentralen Plattform für digitale Behördendienstleistungen von Kanton und Politischen Gemeinden.

Mit der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und den stetig steigenden Nutzerzahlen nehmen die Anforderungen an die Erreichbarkeit, die Qualität und die Reaktionsgeschwindigkeit im Kundensupport kontinuierlich zu. Mit der Einführung des Baugesuchsportals «eBau» ist mit einem weiteren Anstieg des Anfragevolumens und einer zunehmenden Vielfalt der Kundenanliegen zu rechnen. Aufgrund der geplanten Erweiterung des Dienstleistungsangebots auf dem Digitalen Schalter sind darüber hinaus künftig weitere Zunahmen der Nutzerzahlen und des Supportaufkommens zu erwarten.

Der Regierungsrat hat den Auftrag für Tiefbau- und Belagsarbeiten für Sofortmassnahmen in Hüttwilen an die Toldo Strassen- und Tiefbau AG aus Rickenbach vergeben. Der Anteil des Kantons beträgt Fr. 333'173. Die Fahrbahnoberfläche des Kantonsstrassenabschnittes in Hüttwilen weist im Bereich der Ortsdurchfahrt Risse, Ausmagerungen und grosse Spur- beziehungsweise Fahrrillen des Belags auf.

Zudem ist es zu Belagsdurchbrüchen gekommen. Damit die Verkehrssicherheit auch für die kommenden Jahre gewährleistet ist, muss diesen Sommer eine Sofortmassnahme ausgeführt werden. Aufgrund des Ausmasses der Schäden kann nicht bis zur allfälligen Realisierung des örtlichen Betriebs- und Gestaltungskonzepts zugewartet werden.

Der Regierungsrat hat den Auftrag für die Tiefbau- und Belagsarbeiten in Mettlen an die Hüppi AG aus Kreuzlingen vergeben. Die Vergabesumme beträgt Fr. 281'976. Die Kantonsstrasse H437 südlich des Dorfes Mettlen (Politische Gemeinde Bussnang) weist aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Deckbelages und der hohen Belastung (enge Kurve, starkes Gefälle) Schäden wie Längs- und Netzrisse sowie Ausmagerungen auf und muss saniert werden.

Das Projekt umfasst einen Ersatz der Deckschicht und den teilweisen Ersatz der Tragschicht. Am restlichen Strassenkörper und am Radweg müssen keine Massnahmen durchgeführt werden.

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