Kanton Thurgau: Digitaler Schalter wird zur amtlichen Zustellplattform
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lässt den Digitalen Schalter als anerkannte Zustellplattform zu. Entscheide und Mitteilungen können damit künftig rechtsgültig elektronisch zugestellt werden.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Digitalen Schalter als anerkannte Zustellplattform zugelassen. Die Zustellung über den Digitalen Schalter ist indes auf Personen beschränkt, die der elektronischen Kommunikation zugestimmt haben und über ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel verfügen.
Der Kanton Thurgau betreibt mit dem Digitalen Schalter eine zentrale Plattform für den elektronischen Bezug von kantonalen und kommunalen Behördendienstleistungen, der die medienbruchfreie elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen ermöglicht. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung sollen künftig auch Entscheide, Mitteilungen, Bestellungen sowie weitere Dokumente rechtskonform über den Digitalen Schalter elektronisch zugestellt werden können. Dies hat der Regierungsrat nun ermöglicht, indem er den Digitalen Schalter gemäss Übermittlungsverordnung als anerkannte Zustellplattform zugelassen hat.
Der Digitale Schalter verfügt über die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine sichere und nachvollziehbare elektronische Zustellung. Sämtliche Transaktionen und Teiltransaktionen werden mit Zeitstempeln protokolliert und in einem vollständigen sowie manipulationssicheren Audit Trail festgehalten. Dadurch kann der Ablauf einer elektronischen Zustellung jederzeit nachvollzogen werden.
Zudem wird für den Digitalen Schalter ein Informationssicherheits- und Datenschutzkonzept erstellt, auch die eindeutige Feststellung der Identität von Nutzerinnen und Nutzern ist möglich.
Die Zustellung über den Digitalen Schalter ist auf Personen beschränkt, die der elektronischen Kommunikation zugestimmt haben und über ein geeignetes elektronisches Identifikationsmittel verfügen. Die Identifikation erfolgt unter Berücksichtigung der für den jeweiligen Anwendungsfall erforderlichen Identifikationssicherheitsstufe sowie der IT-Standards und Vorgaben des Amtes für Informatik.






