In Wäldern um Warth-Weiningen gilt Leinenpflicht für Hunde
Wie die Gemeinde Warth-Weiningen mitteilt, gilt aufgrund des Störfaktors von Hunden für Wildtiere ab 1. April 2023 eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand.

Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.
Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht.
Verantwortungsvolle Hundehalter halten sich daran. Widerhandlungen gegen diese Leinenpflicht können gemäss der Verordnung des Regierungsrats über das Halten von Hunden mit 100 Franken gebüsst werden.










