Freispruch

Freispruch für Gewerkschafter im Konflikt um Schloss Sonnenberg

Im Konflikt um Bauarbeiten am Schloss Sonnenberg in Stettfurt TG hat das Bezirksgericht Frauenfeld einen Gewerkschafter freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Hausfriedensbruch vorgeworfen, weil er mehrmals unbefugt die Baustelle betreten habe.

Das Schloss Sonnenberg steht oberhalb von Stettfurt TG.
Das Schloss Sonnenberg steht oberhalb von Stettfurt TG. - Roland Zumbühl

Der 44-jährige Vertreter der Gewerkschaft Unia erhielt deswegen Mitte 2019 einen Strafbefehl, mit dem ihm eine Busse von mehreren tausend Franken auferlegt wurde. Dies akzeptierte er nicht, so dass das Bezirksgericht Frauenfeld am Donnerstag den Fall beurteilen musste.

Es sprach den Gewerkschafter frei, wie ein Sprecher der Unia Ostschweiz-Graubünden auf Anfrage erklärte. Der Mann hatte im Frühling 2016 zusammen mit weiteren Gewerkschaftern mehrmals die Baustelle beim Schloss Sonnenberg betreten - trotz Umzäunung und einer Tafel «Zutritt für Unbefugte verboten».

In einem Fall kam es zu einem Polizeieinsatz. Die Bauherrschaft zeigte mehrere Gewerkschafter an, zog die Anzeigen aber später teilweise zurück. Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Staatsanwaltschaft den Fall ans Thurgauer Obergericht weiterzieht, ist noch offen.

Um die Renovation des Schlosses Sonnenberg schwelt seit Jahren ein Konflikt zwischen dem Bauherrn, einem österreichischen Millionär, und der Gewerkschaft. Ende 2017 entschied das Bezirksgericht Frauenfeld, dass die Unia den Bauherrn als «Lohndumper» bezeichnen dürfe. Er soll ausländische Arbeiter zu Tieflöhnen beschäftigt haben.

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