Eine ehemalige Mitarbeiterin der Gemeinde Uttwil TG hat rund 100'000 Franken veruntreut. Trotzdem wird sie bei der Stadt Thurgau eingestellt.
Die Stadtverwaltung Frauenfeld am Rathausplatz.
Die Stadtverwaltung Frauenfeld am Rathausplatz. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Das Wichtigste in Kürze

  • Ex-Angestellte veruntreut 100'000 Franken von der Gemeinde Uttwil TG.
  • Obwohl die kriminelle Vergangenheit bekannt ist, wird die Frau in Frauenfeld angestellt.
  • Die Frau hat ihre Taten bereits gestanden und den Schaden zurückbezahlt.
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Die Gemeinde Uttwil TG hatte kürzlich grössere Probleme mit einer Mitarbeiterin: gefälschte Dokumente und Unterschriften, getäuschte Vorgesetzte und einen Fehlbetrag in der Kasse gegen 100'000 Franken.

Im letzten Herbst flogen die Machenschaften der Frau auf, was in einer fristlosen Kündigung resultierte.

Die Frau, welche offenbar an einer Spielsucht leidet, hat ihre Taten gestanden. Mittlerweile habe sie das gesamte Geld der Gemeinde Uttwil zurückbezahlt, wie an der letzten Gemeindeversammlung Ende Mai kommuniziert wurde.

Zweite Chance in Frauenfeld

Mittlerweile ist die Frau bei der Stadt Frauenfeld TG angestellt. Dort arbeitet sie als Sachbearbeiterin. «Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, das nicht die Stadt Frauenfeld betrifft. Die Person hat hier in einem anderen Aufgabengebiet zu tun», so der Stadtpräsident Anders Stokholm.

Die Einstellung der Frau wurde im Stadtrat offen und ehrlich diskutiert. Frauenfeld wolle der Frau eine zweite Chance geben, so ihre direkte Vorgesetzte gegenüber dem «St. Galler Tagblatt».

Haben Sie schon einmal etwas gestohlen?

Die Gemeinde Uttwil hat gegen ihre ehemalige Mitarbeiterin Klage wegen mehrfacher Veruntreuung eingereicht. Das Verfahren ist derzeit hängig. Die Klage wurde wegen der Kosten für eine externe Revisionsstelle, welche die Machenschaften der Frau entdeckten, eingereicht. Diese Stelle wurde durch Hinweise von Dritten auf den Fall aufmerksam gemacht.

Uttwil
Blick auf Uttwil. - dronestagr.am

Auch Anwaltskosten sollen übernommen werden und es geht um Schadensersatzforderungen. Laut Aussagen an der Gemeindeversammlung belaufen sich die Rückstellungen auf rund 100'000 Franken.

Für die Staatsanwaltschaft gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Dies, obwohl die Täterin bereits gestanden hat und den Betrag zurückgezahlt hat.

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