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Frauenfeld kauft 100 Namenaktien der Abraxas Informatik AG

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Frauenfeld,

Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, wurde am 7. November 2023 dem Kauf von 100 Namenaktien der Abraxas Informatik AG, St.Gallen, zugestimmt.

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Das Rathaus Frauenfeld. (Archivbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

Die Stadt Frauenfeld besass 150 Namenaktien des Verwaltungsrechenzentrums AG St.Gallen (VRSG). Die VRSG fusionierte im Jahre 2018 mit der Abraxas Informatik AG (Abraxas).

In diesem Zusammenhang bestand das Angebot, die Aktien der VRSG in Aktien der Abraxas zu tauschen oder die Aktien an die Abraxas zu verkaufen.

Die Stadt Frauenfeld entschied sich für den Verkauf.

Bei der Kostenanalyse im Zusammenhang mit der Ausschreibung der Informatik- und Kommunikationsdienstleistungen wurde festgestellt, dass Aktionäre für Umsätze bei den beteiligten Unternehmen mehrwertsteuerrechtlich als Eigentümer gelten und von der Steuer befreit sind.

Einbussen bei den Vorsteuerkürzungen

Steuerrechtlich stellen diese Umsätze Eigenverbrauch dar und führen zu entsprechenden Vorsteuerkürzungen.

Anstelle einer Mehrwertsteuerbelastung werden in der Folge den Kunden lediglich die Einbussen bei den Vorsteuerkürzungen verrechnet.

Die Einbussen schwanken und liegen meist zwischen 3,5 bis 4 Prozent des Rechnungsbetrages vor Mehrwertsteuer. Für das Jahr 2023 sind es 3,9 Prozent.

Da die Stadt für den Bereich Informatik nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, führt dies zu einer Einsparung bei den aktuellen Umsätzen im Umfang von rund 20'000 Franken pro Jahr.

Erwägungen

Die Abraxas bietet aus selbst gehaltenen Aktien der Stadt Frauenfeld 100 Aktien mit einem Nominalwert von 100 Franken zum Preis von 400 Franken je Aktie an.

Der Aktienkauf beläuft sich auf insgesamt 40'000 Franken. Die Übertragbarkeit der Aktien ist gemäss den Statuten beschränkt.

Der Erwerb der Aktien stellt einen direkten Bezug zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dar.

Die Stadt wird voraussichtlich noch längere Zeit Informatikdienstleistungen über die Abraxas beziehen.

Beteiligungen im Verwaltungsvermögen

Der Aktienkauf kann nicht als klassische Finanzanlage bezeichnet werden und ist als Beteiligung im Verwaltungsvermögen zu führen.

Beteiligungen im Verwaltungsvermögen werden analog dem Finanzvermögen periodisch bewertet und nicht systematisch abgeschrieben.

Eine allfällige Abwertung ist erfolgswirksam zu buchen. Eine allfällige Wertzunahme darf bis zum Nominalwert vorgenommen werden.

Anschaffungen ins Verwaltungsvermögen gelten als Ausgabe und erfordern einen entsprechenden Kredit.

Der Stadtrat beschliesst

Gestützt auf Artikel 37 Absatz zwei der Gemeindeordnung (GO; SRS 131.1.0) verfügt der Stadtrat für einmalige, unvorhersehbare Aufwendungen über eine Kompetenz bis zu 300'000 Franken.

Der Kaufentscheid liegt in der abschliessenden Kompetenz des Stadtrates. Dem Kauf von 100 Namenaktien der Abraxas Informatik AG, St.Gallen, wird zugestimmt.

Die Zuständigkeit für die Beteiligung liegt beim Departement Finanzen und Zentrales (Artikel sieben Absatz eins Verordnung zur Public Corporate Governance der Stadt Frauenfeld, SRS 131.1.10).

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