Frauenfeld erinnert an die Prämienverbilligung 2023
Wie die Stadt Frauenfeld mitteilt, muss das Antragsformular für Individuelle Prämienverbilligung bis 1. Dezember 2023 eingereicht werden.

Der Kanton Thurgau gewährt versicherten Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für die obligatorische Krankenversicherung.
Mitte Februar 2023 haben jene Einwohner, die am 1. Januar 2023 in Frauenfeld ihren steuerrechtlichen Wohnsitz hatten und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, das Antragsformular per Post erhalten.
Dieses Formular muss von den Bezugsberechtigten überprüft und unterschrieben bis spätestens 31. Dezember 2023 an die Krankenkassenkontrollstelle der Stadt Frauenfeld eingereicht werden.
Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch.
Neubemessung auf Prämienverbilligung kann beantragt werden
Wenn aufgrund der provisorischen Steuerzahlen kein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht und somit kein Antragsformular verschickt wurde, kann mit der Steuer-Schlussrechnung innert 30 Tagen nach Rechtskraft eine Neubemessung auf Prämienverbilligung beantragt werden.