Die Stadt Frauenfeld retourniert hinterlegte Heimatscheine
Wie die Stadt Frauenfeld meldet, lösen die Einwohnerdienste wegen veränderter Gesetzlage ihr Depot auf. Nun sind die Bürger in der Aufbewahrungsverantwortung.

Wer früher umgezogen ist, musste bei der Gemeinde, aus der er wegzog, den Heimatschein holen und ihn bei der neuen Wohngemeinde wieder hinterlegen.
Der Heimatschein diente bisher den Gemeinden als Grundlage zur Erfassung des Hauptwohnsitzes von volljährigen und zugezogenen Personen.
Mit der Einführung von E-Umzug, dem Online-Tool für An- und Abmeldungen bei Weg- respektive Zuzug, wurde der Heimatschein direkt von der alten zur neuen Wohngemeinde übermittelt.
Aufhebung der Hinterlegungspflicht im Kanton Thurgau
Seit dem 1. Januar 2024 entfällt nun auch das, da im Kanton Thurgau keine Heimatscheine mehr hinterlegt werden müssen.
Die Gemeinden können die nötigen Daten direkt beim Zivilstandsregister abfragen.
Die Einwohnerdienste der Stadt Frauenfeld haben deshalb damit begonnen, die Heimatscheine den Einwohnenden zu retournieren.
Wichtig ist, dass die Heimatscheine von den Besitzern trotzdem sorgfältig aufbewahrt werden.
Gesetzliche Meldepflicht bei Umzug weiterhin gültig
Da noch nicht alle Kantone die Hinterlegungspflicht aufgehoben haben, kann es bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Kanton sein, dass der Heimatschein verlangt wird.
Muss ein neuer Heimatschein ausgestellt werden, ist dies mit Kosten verbunden. Die gesetzlich verordnete Meldepflicht bei Umzug bleibt weiterhin bestehen.
Jeder Umzug (auch innerhalb der Gemeinde) muss innert 14 Tagen dem zuständigen Einwohneramt gemeldet werden.
In Frauenfeld kann dies persönlich am Schalter der Einwohnerdienste im Rathaus oder online per E-Umzug gemacht werden.