Im Sommer 2017 hat der Gemeinderat fünf Teilzonenpläne nach altem Baurecht erlassen und öffentlich aufgelegt.
Rosenhügel
Rosenhügel - Gemeinde Flawil
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Am 1. Oktober 2017 ist im Kanton St.Gallen das neue Planungs- und Baugesetz in Kraft getreten. Es hat das bisherige Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht aus dem Jahre 1972 abgelöst. Die Gemeinden haben nun zehn Jahre lang Zeit, den kommunalen Zonenplan und das Baureglement an das neue kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen.

Das bedeutet: Seit 1. Oktober 2017 können gestützt auf das aufgehobene Planungs- und Baugesetz keine Teilzonenpläne mehr erlassen werden. Der Gemeinderat hat deshalb im August 2017 noch fünf Teilzonenpläne nach altem Recht beschlossen.

Zu diesen gehört auch der Teilzonenplan Rosenhügel. Mit dem mittelfristig geplanten Abbruch der beiden Kirchgemeindebauten wird eine grössere Fläche für eine Neubebauung frei. Im Zusammenhang mit der künftigen Nutzung dieser Fläche wurde das Areal auf Antrag eines südlich befindenden Grundeigentümers gesamthaft entwickelt.

Der Teilbereich der Parzelle Nummer 153 wäre neu der «Wohnzone» zugeschlagen worden. Der Teilzonenplan Rosenhügel sah insgesamt eine Umzonung von rund 460 Quadratmetern der «Zone für öffentliche Bauten und Anlagen» in die «Wohnzone» vor.

Antrag des Grundeigentümers

Der Teilzonenplan Rosenhügel ist vom 30. August 2017 bis 28. September 2017 öffentlich aufgelegen. Gegen das Vorhaben sind Einsprachen eingegangen.

Im Zuge der Bearbeitung der Einsprachen hat der Gesuchsteller die Aufhebung des Teilzonenplans Rosenhügel beantragt. Der Rat erachtet dies als gerechtfertigt.

Er hat deshalb den Teilzonenplan Rosenhügel aufgehoben. Der Aufhebungsbeschluss ist rechtskräftig.

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