Teilzonenplan Botsberg aufgehoben
Im Sommer 2017 hat der Gemeinderat fünf Teilzonenpläne nach altem Baurecht erlassen und öffentlich aufgelegt. Zu diesen gehört auch der Teilzonenplan Botsberg.

Am 1. Oktober 2017 ist im Kanton St.Gallen das neue Planungs- und Baugesetz in Kraft getreten. Es hat das bisherige Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht aus dem Jahre 1972 abgelöst.
Die Gemeinden haben nun zehn Jahre lang Zeit, den kommunalen Zonenplan und das Baureglement an das neue kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen. Das bedeutet: Seit dem 1. Oktober 2017 können gestützt auf das aufgehobene Planungs- und Baugesetz keine Teilzonenpläne mehr erlassen werden.
Der Gemeinderat hat deshalb im August 2017 noch fünf Teilzonenpläne nach altem Recht erlassen. Zu diesen gehört auch der Teilzonenplan Botsberg. Mit diesem Teilzonenplan wäre der nördliche Teil des Grundstücks Nummer 10 von der «Gewerbe-Industriezone» in die «Wohn-Gewerbezone» umgezont worden.
Auf den Entscheid zurückgekommen
Der Teilzonenplan Botsberg ist vom 30. August 2017 bis 28. September 2017 öffentlich aufgelegen. Gegen das Vorhaben sind Einsprachen eingegangen.
Im Zug der Bearbeitung der Einsprachen ist der Gemeinderat auf seinen ursprünglichen Entscheid zurückgekommen und hat den Teilzonenplan Botsberg aufgehoben. Der Aufhebungsbeschluss ist rechtskräftig.
Innere Verdichtung im Vordergrund
Der Rat begründet sein Umdenken damit, dass Flawil für seine Entwicklung nicht nur Wohnzonen, sondern auch ein ausreichendes Angebot an Gewerbe-Industriezonen braucht. Zudem soll die innere Verdichtung im Vordergrund stehen: also Wohnzonen im Dorf, Industriezonen in der Peripherie.
Zudem wäre die Zustimmung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen (AREG) zur Umzonung fraglich gewesen. Denn gemäss kantonalem Richtplan handelt es sich beim nördlichen Teil des Grundstücks Nummer 10 um ein wirtschaftliches Schwerpunktgebiet.
Der Rat will bei der bevorstehenden Zonenplanrevision im Rahmen einer Gesamtschau die Zonierung dieses Grundstückteils erneut überprüfen. Unabhängig des Gemeinderatsentscheids ist im südlichen Teil des Grundstücks die Realisierung von Wohnbauten schon heute möglich.