Oberuzwil hat ein neues Feuerschutzreglement
Wie die Gemeinde Oberuzwil berichtet, unterliegt das neue Feuerschutzreglement dem fakultativen Referendum und soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Der Gemeinderat Oberuzwil hat ein neues Feuerschutzreglement erlassen. Dieses unterliegt dem fakultativen Referendum und soll per 1. Januar 2022 in Kraft treten.
Das geltende Feuerschutzreglement der Gemeinde Oberuzwil stammt aus dem Jahr 2009. Per 1. Januar 2020 wurde – bedingt durch die Gründung des Vereins «Feuerwehr Region Uzwil» – ein Nachtrag dazu in Kraft gesetzt.
Unterdessen hat die Kantonsregierung das Gesetz über den Feuerschutz überarbeitet; dieses wird seit 1. Januar 2021 angewendet. Die Gemeinden sind angehalten, ihre Feuerschutzreglemente ebenfalls zu erneuern und anzupassen.
Keine Doppelspurigkeiten
Bei der Überarbeitung des kommunalen Feuerschutzreglementes stand das Vermeiden von Doppelspurigkeiten im Vordergrund, da im kantonalen Gesetz und in der Verordnung bereits viele Details geregelt sind. Wie bisher liegt die Festlegung der Feuerwehrersatzabgabe innerhalb des reglementierten Rahmens in der Kompetenz des Gemeinderates.
Der Ansatz bleibt in Oberuzwil unverändert bei 18 Prozent der einfachen Steuer vom steuerpflichtigen Einkommen, die Maximalabgabe wird von 400 auf 500 Franken pro Jahr angehoben, um die Aufwändungen des Feuerschutzes weiterhin decken zu können.
Das überarbeitete Reglement ist auf der Gemeinde-Webseite zum Download aufgeschaltet. Es kann auch direkt bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden.
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat Oberuzwil hat das neue Feuerschutzreglement am 3. November 2021 verabschiedet. Es wird vom 13. November bis 22. Dezember 2021 dem fakultativen Referendum unterstellt.