Oberbüren subventioniert die Kinderbetreuung
Wie die Gemeinde Oberbüren mitteilt, haben alle Eltern der Gemeinde Anspruch auf eine Vergünstigung von zehn Prozent der Betreuungskosten.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung der politischen Gemeinde Oberbüren inklusive Tarifordnung in Kraft.
Die Subventionierung bezweckt, die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern, die soziale und sprachliche Integration zu fördern und die Chancengleichheit der Kinder zu verbessern.
Die Subventionierung ist abhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern, die mit ihren Kindern in der Gemeinde Oberbüren wohnhaft sind, und erfolgt nach Tarifeinstufung gemäss Tarifordnung.
Betreuungseinrichtung kann ausserhalb Oberbürens liegen
Als subventionierte Betreuungsangebote gelten Kindertagesstätten, Krippen sowie Tagesfamilien.
Der Standort der Betreuungseinrichtung muss nicht zwingend in der Gemeinde Oberbüren liegen, da sich die Gemeinde Oberbüren entschieden hat, Teil des regionalen WPO-Projekts zu sein.
Was heisst das nun für die Eltern aus der Gemeinde Oberbüren?
Unterstützung berechnet sich nach dem massgebenden Einkommen
Eltern können kostenlos ein Gesuch um Subventionierung der familienergänzenden Betreuung beim Sozialamt Oberbüren einreichen, damit der Anspruch entsprechend geprüft wird.
Die Berechnung der Unterstützung richtet sich nach dem massgebenden Einkommen gemäss der individuellen Prämienverbilligung (IPV).
Anhand des Einkommens sowie des Vermögens werden die Eltern in eine Tarifstufe eingeteilt. Der Subventionsanteil variiert dementsprechend stark.
Sämtliche Subventionsleistungen sind nicht rückerstattungspflichtig. Das Antragsformular kann beim Sozialamt Oberbüren bezogen werden.
Ermässigung von zehn Prozent auf Betreuungsplätze
Ende November 2020 haben die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen zudem Ja gesagt zum neuen Gesetz über die Förderung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (KBG).
Seither steht der politischen Gemeinde Oberbüren jährlich ein Betrag zur Verfügung, um die Betreuungsplätze von Tagesfamilien und Kindertagesstätten für Eltern aus der Gemeinde Oberbüren weiter zu vergünstigen.
Die Höhe dieses Betrags wird durch den Kanton jährlich neu definiert. Je nach Höhe berechnet die Gemeinde einen Prozentsatz zugunsten der Familien.
Automatische Ermässigung für Eltern aus den Gemeinden Oberbüren und Uzwil
Was heisst das nun für die Eltern mit Kindern in einer Tagesfamilie oder in einer Kindertagesstätte?
Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der Globi Kinderkrippe wird bei der Rechnungsstellung an Eltern aus der Gemeinde Oberbüren automatisch eine Ermässigung von zehn Prozent gewährt. Gleiches gilt für Uzwil.
Und was machen Eltern aus der Gemeinde Oberbüren, welche ihre Kinder ausserhalb von Oberbüren in eine Kindertagesstätte bringen?
Rückerstattung auch bei Kindertagesstätten-Nutzung ausserhalb des Kantons
Mit dem Vorlegen von Kinderbetreuungsrechnungen beziehungsweise der entsprechenden Zahlungsbelege und der Angabe einer Bankverbindung kann eine Rückerstattung im Umfang von ebenfalls zehn Prozent beantragt werden.
Allerdings ist dies nur bei Kindertagesstätten möglich, welche über eine Betriebsbewilligung des kantonalen Amtes für Soziales verfügen.
Die Vergünstigung im Rahmen der Kantonsgelder erfolgt einkommens- und vermögensunabhängig. Dies bedeutet, dass alle Eltern der Gemeinde Oberbüren Anspruch auf eine Vergünstigung von zehn Prozent der Betreuungskosten haben.
Die administrative Abwicklung erfolgt auch hier direkt über das Sozialamt Oberbüren.