Oberbüren: Anpassung Richtplan 21
Bis Ende März 2021 lief die Vernehmlassung zur Richtplan-Anpassung 21.

Bis Ende März 2021 lief die Vernehmlassung zur Richtplan-Anpassung 21. Für Oberbüren ist die wichtigste Änderung die Festsetzung des Deponiestandorts Thurhof, welcher bisher als Zwischenergebnis im Richtplan enthalten war.
Im Rahmen der Vernehmlassung hat der Gemeinderat Stellung zu den geplanten Änderungen bezogen. Die Festsetzung des geplanten Deponiestandorts Thurhof im kantonalen Richtplan wird abgelehnt. Gleichzeitig wird die Löschung des Standorts als Zwischenergebnis beantragt.
Bereits als der Standort als Zwischenergebnis im kantonalen Richtplan aufgenommen wurde, hat sich der Gemeinderat dagegen gewehrt. Nach wie vor bestehen grosse Bedenken bezüglich der Problematik des Radwegs Sonnental-Oberbüren sowie der drohenden Mehrbelastung beim Sonnentalerkreisel.
Zudem befindet sich der Standort in einem Auenschutzgebiet, weshalb das Gebiet sehr sensibel auf negative Umwelteinflüsse reagiert.
Der Gemeinderat verlangt vom Kanton, dass dieser zuerst eine Strategie festlegen soll, bevor weitere Deponiestandorte im kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Dieser Punkt wurde in den vergangenen Jahren bei jeder Richtplan-Anpassung angemerkt. Leider liegt bis heute keine solche Strategie vor, was der Gemeinderat sehr bedauert.
In den vergangenen Jahren wurden trotz vehementer Ablehnung drei Deponiestandorte in der Region Gossau-Oberbüren definitiv im kantonalen Richtplan aufgenommen. Der Gemeinderat ist klar der Meinung, dass es nicht sein darf, dass diese Region einer Überbelastung ausgesetzt wird und willkürlich Deponiestandorte definiert werden. Er wird sich deshalb auch weiterhin entsprechend einsetzen.