Wie die Gemeinde Niederhelfenschwil berichtet, erfolgt die Zuweisung der Schutzräume erst dann, wenn eine Bedrohung der Bevölkerung vorliegt.
Blick auf die Gemeinde Niederhelfenschwil.
Blick auf die Gemeinde Niederhelfenschwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Im März und April 2022 hat die Gemeinde Niederhelfenschwil verschiedene Anfragen aus der Bevölkerung erhalten, wie in der aktuellen Lage mit Schutzräumen und einem allfälligen Bezug umgegangen würde oder wie eine allfällige Zuweisung aussieht.

Die Gemeinde informiert die Bevölkerung gerne und bezieht sich dabei auf ihren Austausch mit dem kantonalen Sicherheits- und Justizdepartement, Amt für Militär und Zivilschutz.

Ein allfälliger Bezug der Schutzräume wird ausschliesslich durch den Bund angeordnet. In Zeiten, in denen Schutzräume nicht beansprucht werden, können diese anderweitig genutzt werden. Schutzbauten (insbesondere private Schutzräume) dürfen zivilschutzfremd (beispielsweise als Lagerraum, Kellerabteil, Hobbykeller et cetera) genutzt werden.

Bei einer zivilschutzfremden Nutzung müssen jedoch alle (insbesondere bauliche) Veränderungen innert fünf Tagen rückgängig gemacht werden können, da Schutzbauten innert dieser Frist im Hinblick auf einen bevorstehenden bewaffneten Konflikt betriebs- und einsatzbereit gemacht werden müssen.

Die Schutzraum-Zuweisung erfolgt erst im Ereignisfall

Aufgrund der Mutationen der Wohnbevölkerung (Zuzüge, Wegzüge, Adressänderungen, Geburten, Todesfälle et cetera) wird die Bevölkerung nicht proaktiv über den aktuellen Stand der Zuweisungsplanung informiert, da dieser eine Momentaufnahme darstellt und jederzeit ändern kann.

In den drei Dörfern ist eine ausreichende Anzahl Schutzplätze vorhanden. Die Zuweisungsplanung regelt die einheitliche Steuerung des Schutzraumbaus und die Planung der Zuweisung der ständigen Wohnbevölkerung zu den Schutzräumen für einen vorsorglich angeordneten Schutzraumbezug.

Im Ereignisfall wird aufgrund der Zahlen der Einwohnerkontrolle und der zur Verfügung stehenden Schutzraum-Plätze ein Schutzplatz zugewiesen.

Die Gemeinde folgt den Anweisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz

Die Kriterien und Prioritäten für die Zuweisung zu den Schutzräumen erfolgt nach den Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz. So sind bei der Zuweisung bestehende Gemeinschaften, insbesondere Familien, zu berücksichtigen.

Die Zuständigkeit für die Information bezüglich Zuweisungsplanung ist bei der politischen Gemeinde. Die Ergebnisse der Zuweisungsplanung sind spätestens nach dem Entscheid des Bundesrates zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes bekannt zu geben.

Weitere Informationen zur Alarmierung der Bevölkerung findet man auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS). Bei allfälligen Fragen oder Unsicherheiten kann sich die Bevölkerung gerne an die Gemeindeverwaltung wenden.

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