Wie die Gemeinde Niederbüren angibt, sind Hundehalter für die Hinterlassenschaften ihrer Tiere verantwortlich und sollen die Regeln zur Leinenpflicht beachten.
Freizeitpark Niederbüren.
Freizeitpark Niederbüren. - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss kantonalem Hundegesetz hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass sein Hund ohne Einwilligung des Berechtigten Spiel- und Sportplätze, fremde Gärten, Gemüse- und Beerenkulturen sowie Wiesen während des fortgeschrittenen Wachstums nicht betritt (Hunde an der Leine führen).

Er hat auf Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Grün- und Parkanlagen, generell im ganzen Dorfgebiet, den Kot seines Hundes zu beseitigen.

Er hat den Hundekot aus Wiesen (inklusive Bachböschungen, Waldränder und so weiter) zu beseitigen.

Die Politische Gemeinde Niederbüren kann erforderliche Massnahmen anordnen, wenn der Halter den obgenannten Pflichten nicht nachkommt.

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