Niederbüren

    Niederbüren plant neue Zufahrt zum Landwirtschaftsbetrieb

    Gemeinde Niederbüren
    Gemeinde Niederbüren

    Flawil,

    Die Gemeinde Niederbüren SG will die Alte Mutwilerstrasse verlegen und das Schulareal so vom Traktorverkehr befreien.

    Niederbüren SG
    Schulhaus bei Niederbüren (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Gemeinde Niederbüren lädt die Bevölkerung, insbesondere die Anstösser, zur öffentlichen Mitwirkung betreffend der geplanten Verlegung der Alten Mutwilerstrasse ein. Die Mitwirkungsfrist läuft von Freitag, 23. Oktober 2026, bis Montag, 23. November 2026.

    Perimeterbeteiligte sind die Gemeinde Niederbüren sowie der Landwirtschaftsbetrieb Benedikt Eisenegger. Diese Grundstücksbesitzer im Strassenverlauf sowie Eigentümer im Umkreis von 30 m werden direkt angeschrieben.

    Ausgangslage

    Der Landwirtschaftsbetrieb von Benedikt Eisenegger an der Alten Mutwilerstrasse in Niederbüren ist heute ab der Gossauerstrasse über die Alte Mutwilerstrasse erschlossen. Diese Zufahrt führt mitten durch das Schulareal.

    Sie quert den Vorplatz zwischen Gemeindesaal, Schulhaus und Turnhalle. Gleichzeitig dient diese Fläche als Zugang- und Aufenthalt für Schule, Turnhalle, Spielplatz und Gemeindesaal.

    Nebst dem landwirtschaftlichen Verkehr wird die Liegenschaft auch einige Male pro Jahr von Lastwagen und Sattelschleppern angefahren.

    Verbesserung der Verkehrssicherheit

    Mit der Verschiebung der Erschliessung des Landwirtschaftsbetriebs Eisenegger entfällt der Konflikt der verschiedenen Verkehrsteilnehmer auf dem Schulareal umfassend. Die beidseitigen Abschrankungen stellen jederzeit sicher, dass der Abschnitt nur noch im Ausnahmefall und durch Berechtigte befahren wird.

    Die neue Strasse verläuft über Wiesland ausserhalb des Schulareals und wird praktisch ausschliesslich vom Betriebsverkehr der Landwirtschaft befahren. Sie ist auf landwirtschaftlichen Verkehr (Traktor mit Ladewagen) ausgelegt. Die Sichtweiten auf die Wältishusstrasse gemäss VSS 40'273 sollen gewährleistet werden.

    Das Projekt entspricht damit dem Anliegen der Gemeinde, der Schule und des Landwirtschaftsbetriebs.

    Projekt

    Die Gemeinde Niederbüren hat die GEOINFO Ingenieure AG beauftragt, das Bauprojekt sowie den Teilstrassenplan für die Umlegung zu erarbeiten. Die Umsetzung erfolgt im Verfahren des Teilstrassenplans nach Strassengesetz. Mit der Umlegung der Alten Mutwilerstrasse wird der gesamte motorisierte Zufahrtsverkehr zum Landwirtschaftsbetrieb vom Schulareal weg auf eine neue, rund 175 Meter lange Verbindung ab der Wältishusstrasse verlegt.

    Der Platz zwischen Gemeindesaal/Schulhaus und Turnhalle wird dadurch verkehrsfrei.

    Klassierung

    Mit dem Teilstrassenplan wird die neue Strasse als Gemeindestrasse 3. Klasse Nr. 3.01 «Alte Mutwilerstrasse» klassiert. Sie beginnt bei der Wältishusstrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse Nr. 3.34) und führt über die Parzellen Nr. 1418 und 694 zur bestehenden Alten Mutwilerstrasse beim Landwirtschaftsbetrieb. Gleichzeitig wird die Klassierung des Abschnitts über den Schulhaus- und Turnhallenplatz bis zum Wohnhaus Alte Mutwilerstrasse 7 als Gemeindestrasse 3. Klasse aufgehoben.

    Baukosten und Beitragsplan

    Auf die Erstellung eines Bau- und Unterhaltsperimeters wird aufgrund des geringfügigen Vorteils weiterer Grundeigentümer verzichtet. Die zu erwartenden Gesamtkosten belaufen sich auf approximativ 202'000 Franken, wobei eine Abweichung von plus/minus 20 Prozent möglich ist. Davon trägt die Gemeinde 72,5 Prozent beziehungsweise 146'500 Franken, Bund und Kanton übernehmen 10,1 Prozent beziehungsweise 20'400 Franken und die Grundeigentümer beteiligen sich mit 17,4 Prozent beziehungsweise 35'100 Franken.

    Der Gemeindeanteil wird auf das kommende Jahr 2027 in der Investitionsrechnung mit Abschreibung auf 40 Jahre budgetiert. So dürften sich die jährlichen Belastungen der Erfolgsrechnung auf rund 3'700 Franken belaufen.

    Landerwerb

    Die neue Strasse kommt auf den Parzellen Nr. 1418 (Politische Gemeinde Niederbüren) und Nr. 694 (Benedikt Eisenegger) zu liegen. Die dauernde und vorübergehende Beanspruchung von Land für die Strasse wird ohne Landerwerbsplan vollzogen. Zur dauernden Beanspruchung gehört auch der Teil, der durch die Widmung zur Gemeindestrasse 3. Klasse künftig nicht mehr privat genutzt werden kann.

    Die klassierte Strasse wird jedoch nicht als eigenständiges Grundstück ausgeschieden, d.h. das Land, welches für die Strasse benötigt wird, bleibt im Eigentum der bisherigen Grundstücksbesitzer.

    Nächste Schritte

    Allfällige Bereinigung und Anpassungen aufgrund der Mitwirkung, öffentliche Auflage von Teilstrassenplan und Bauprojekt, Behandlung allfälliger Einsprachen, Eingabe und Genehmigung beim Kanton, Einholen der Offerten von mindestens drei Unternehmungen sowie Ausführung.

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