Niederbüren kontrolliert Pufferstreifen erfolgreich
Niederbüren schützt Gewässer und Lebensräume: 2025 wurden bei allen Kontrollen der Pufferstreifen und der Schleppschlauchpflicht keine Mängel festgestellt.

Wie die Gemeinde Niederbüren mitteilt, dürfen auf dem Kulturland ausgebrachte Dünger und Pflanzenschutzmittel nicht in benachbarte Hecken, Feld- und Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder oder Gewässer gelangen. Auf den dazu notwendigen Pufferstreifen zwischen Kulturland und den erwähnten Lebensräumen ist es verboten, Dünger und Pflanzenschutzmittel auszubringen.
Das Einhalten dieser Pufferstreifen ist wichtig, um Gewässer und wertvolle Lebensräume zu schützen. Gelangen Gülle oder Pflanzenschutzmittel in Bäche oder Moore, gefährdet dies Fische und andere Wasserlebewesen. Dies kann die betroffenen Gewässer langfristig schädigen.
Ab dem 1. Januar 2024 müssen Ganzjahresbetriebe Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer Hangneigung bis 18 Prozent mit emissionsmindernden Verfahren ausbringen.
Als emissionsmindernde Verfahren gelten die bandförmige Ausbringung mit Schleppschlauch-oder Schleppschuhverteilern sowie das Schlitzdrillverfahren mit offenem oder geschlossenem Schlitz. Unter das Obligatorium «Schleppschlauchpflicht» fallen jene Betriebe, welche insgesamt drei oder mehr Hektaren dieser Flächen aufweisen.
Kontrolle der Pufferstreifen in Niederbüren
Die Kontrolle der Pufferstreifen sowie die Einhaltung der Schleppschlauchpflicht obliegt im Kanton St. Gallen den politischen Gemeinden. Der Gemeinderat Niederbüren hat hierfür eine Vereinbarung mit der Kontrollstelle KUT AG abgeschlossen.
Der Kontrollbericht für das Jahr 2025 zeigt, dass bei allen überprüften Landwirtschaftsbetrieben in Niederbüren keine Mängel festgestellt wurden.









